Ratgeber & Einreichung

Scheidungsantrag in Stuttgart stellen – so geht's

Sie möchten Ihre Scheidung einleiten? Der erste formale Schritt ist der Scheidungsantrag beim Amtsgericht Stuttgart. Was genau darin steht, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Ablauf danach aussieht – ich erkläre alles verständlich und reiche den Antrag für Sie ein.

Was ist ein Scheidungsantrag?

Der Scheidungsantrag ist das offizielle Schriftstück, mit dem das Scheidungsverfahren beim Familiengericht eingeleitet wird. Ohne diesen Antrag kann ein Gericht keine Ehe scheiden – die Scheidung von Amts wegen gibt es in Deutschland nicht.

Der Antrag muss von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verfasst und beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute oder des Ehepartners, bei dem minderjährige Kinder leben. In Stuttgart ist das das Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße 5.

Ich erstelle den Scheidungsantrag für Sie, reiche ihn elektronisch beim Amtsgericht Stuttgart ein und begleite Sie durch den gesamten weiteren Verlauf – von der Zustellung an Ihren Partner bis zum abschließenden Scheidungstermin.

Zuständiges Familiengericht Stuttgart: Amtsgericht Stuttgart · Hauffstraße 5 · 70190 Stuttgart. Ich reiche den Antrag dort digital für Sie ein – kein Gang zum Gericht erforderlich.
Wann ist der Antrag möglich?

Voraussetzungen für den Scheidungsantrag in Stuttgart

Ein Scheidungsantrag kann erst gestellt werden, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Das Wichtigste vorab: Ich kann den Antrag bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen – das Gericht setzt den Scheidungstermin dann erst nach dem vollständigen Ablauf an. So gibt es keine unnötigen Wartezeiten.

Trennungsjahr

Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Die Trennung kann auch unter einem Dach stattgefunden haben, wenn eine getrennte Haushaltsführung nachweisbar ist. Ich erkläre Ihnen, ab wann Ihr Trennungsjahr offiziell begann. Mehr zum Trennungsjahr

Anwaltliche Vertretung

Vor dem Familiengericht Stuttgart besteht Anwaltspflicht. Ich stelle den Scheidungsantrag als Ihre Rechtsanwältin für Sie. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht Ihr Partner keinen eigenen Anwalt – er muss dem Antrag nur zustimmen.

Vollständige Unterlagen

Damit der Antrag reibungslos bearbeitet werden kann, müssen alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen. Fehlende Unterlagen verzögern das Verfahren. Ich prüfe Ihre Dokumente vorab und weise auf Lücken hin.

Checkliste

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Scheidungsantrag?

Diese Dokumente benötige ich, um den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Stuttgart einzureichen.

Heiratsurkunde

Das Familienstammbuch oder die standesamtliche Heiratsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist ggf. eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Das Standesamt Stuttgart oder das zuständige ausländische Standesamt stellt Duplikate aus.

Rentenversicherungsauszüge

Aktuelle Kontoauszüge der Deutschen Rentenversicherung beider Eheleute für den Versorgungsausgleich. Sie können den Auszug online bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern – ich erkläre Ihnen, wie das geht.

Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)

Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern werden die Geburtsurkunden benötigt. Das Gericht prüft dann auch Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Ich begleite Sie bei einer Scheidung mit Kindern besonders sorgfältig.

Aktuelle Meldebestätigung

Nachweis über den aktuellen Wohnsitz beider Eheleute – in der Regel durch eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts. Das bestimmt die Zuständigkeit des Familiengerichts Stuttgart.

Tipp: Sie müssen die Unterlagen Ihres Partners nicht selbst beschaffen. Das Gericht fordert die Rentenversicherungsauszüge für den Versorgungsausgleich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung an – Sie müssen lediglich Ihren eigenen Auszug vorlegen.
Schritt für Schritt

Ablauf nach Einreichung des Scheidungsantrags in Stuttgart

Was passiert nach dem Eingang des Antrags beim Amtsgericht Stuttgart – von der Zustellung bis zum Beschluss.

Einreichung & Verfahrenskosten

Ich reiche den Scheidungsantrag elektronisch beim Amtsgericht Stuttgart ein. Das Gericht fordert daraufhin einen Gerichtskostenvorschuss an. Erst nach dessen Zahlung wird der Antrag förmlich zugestellt.

Zustellung an den Partner

Das Amtsgericht Stuttgart stellt den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner offiziell zu. Bei einer einvernehmlichen Scheidung unterschreibt Ihr Partner eine Zustimmungserklärung und gibt diese ans Gericht zurück.

Versorgungsausgleich

Das Gericht schickt beiden Eheleuten Fragebögen zur Rentenversicherung zu. Ich erkläre Ihnen, was Sie ausfüllen müssen. Das Gericht fordert dann Auskünfte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung an. Mehr zum Versorgungsausgleich

Terminsladung

Nach Abschluss des Versorgungsausgleichs setzt das Amtsgericht Stuttgart einen Anhörungstermin an. Beide Eheleute werden geladen. Ich bereite Sie auf den Termin vor, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Anhörungstermin

Beide Eheleute erscheinen persönlich. Das Gericht stellt einige Fragen zur Trennungssituation und zum Einvernehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dieser Termin meist nur zehn bis fünfzehn Minuten.

Scheidungsbeschluss

Das Gericht erlässt den Scheidungsbeschluss. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist – oder wenn beide Seiten sofort auf Rechtsmittel verzichten – ist Ihre Scheidung rechtskräftig. Ich informiere Sie umgehend.

Häufige Fragen

Fragen zum Scheidungsantrag in Stuttgart

Der Scheidungsantrag ist das formelle Schriftstück, mit dem das Scheidungsverfahren beim Familiengericht eingeleitet wird. Er muss von einem Anwalt erstellt und beim zuständigen Amtsgericht – in Stuttgart: dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5 – eingereicht werden. Ohne Scheidungsantrag kann ein Gericht keine Scheidung aussprechen.

Für den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Stuttgart benötigen Sie: Heiratsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung bei ausländischen Urkunden), aktuelle Rentenversicherungsauszüge beider Eheleute (für den Versorgungsausgleich), bei Kindern die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, sowie aktuelle Meldebestätigungen. Ich prüfe mit Ihnen, welche Dokumente in Ihrem Fall genau benötigt werden.

Den Scheidungsantrag können Sie stellen, sobald das Trennungsjahr abgelaufen oder unmittelbar vor dem Ablauf ist. Das Gericht nimmt den Antrag bereits kurz vor Ablauf entgegen – der Scheidungstermin wird dann erst nach dem vollständigen Ablauf angesetzt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen beide Eheleute zustimmen.

Nach Einreichung des Scheidungsantrags beim Amtsgericht Stuttgart dauert es typischerweise drei bis fünf Monate bis zum Scheidungstermin. Das Gericht muss den Antrag zunächst dem anderen Ehepartner zustellen, dann den Versorgungsausgleich prüfen und schließlich einen Anhörungstermin anberaumen. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto reibungsloser und schneller läuft das Verfahren.

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar zusammen – beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der von Einkommen und Vermögen abhängt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung zahlt nur eine Seite Anwaltskosten. Im kostenlosen Erstgespräch nenne ich Ihnen Ihre konkreten Kosten. Mehr dazu auf der Kostenseite.

Nein. In Deutschland besteht vor dem Familiengericht Anwaltspflicht (§ 114 FamFG). Der Scheidungsantrag muss von einer zugelassenen Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt gestellt werden. Ich übernehme das vollständig für Sie – inklusive elektronischer Einreichung beim Amtsgericht Stuttgart.

Ja, solange das Gericht noch keinen Scheidungsbeschluss erlassen hat, kann der Scheidungsantrag zurückgezogen werden. Das ist möglich, wenn sich beide Partner zur Aussöhnung entschließen oder andere Gründe vorliegen. Bereits angefallene Gerichts- und Anwaltskosten können dabei teilweise bestehen bleiben. Sprechen Sie mich an, wenn Sie unsicher sind.

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