Was ist ein Scheidungsantrag?
Der Scheidungsantrag ist das offizielle Schriftstück, mit dem das Scheidungsverfahren beim Familiengericht eingeleitet wird. Ohne diesen Antrag kann ein Gericht keine Ehe scheiden – die Scheidung von Amts wegen gibt es in Deutschland nicht.
Der Antrag muss von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verfasst und beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute oder des Ehepartners, bei dem minderjährige Kinder leben. In Stuttgart ist das das Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße 5.
Ich erstelle den Scheidungsantrag für Sie, reiche ihn elektronisch beim Amtsgericht Stuttgart ein und begleite Sie durch den gesamten weiteren Verlauf – von der Zustellung an Ihren Partner bis zum abschließenden Scheidungstermin.