Die sechs Phasen einer Scheidung
Eine Scheidung ist kein einzelnes Ereignis – sie ist ein Prozess. Und wie bei jedem Prozess hilft es, die einzelnen Schritte zu kennen. Hier sind die sechs Phasen, die jede Scheidung in Deutschland durchläuft.
Phase 1: Trennung und Trennungsjahr
Alles beginnt mit der Trennung. Ab dem Moment, in dem Sie beschließen, dass die Ehe vorbei ist und Sie das Ihrem Partner mitteilen, beginnt das sogenannte Trennungsjahr. Ein volles Jahr müssen Sie getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann.
Getrennt leben bedeutet nicht zwingend, in verschiedene Wohnungen zu ziehen. Auch eine Trennung unter einem Dach ist möglich – wenn keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht und beide Seiten die Trennung als solche verstehen.
Phase 2: Entscheidung zur Scheidung
Nach dem Trennungsjahr kommt der Moment der Entscheidung: Wollen beide die Scheidung? Das ist die einfachste Variante – die einvernehmliche Scheidung. Ist einer dagegen, ist auch das möglich, dauert aber länger. In den meisten Fällen sind sich beide einig.
Phase 3: Kontakt zum Anwalt und Erstberatung
Sobald Sie wissen, dass Sie die Scheidung einreichen möchten, ist der Anwalt Ihr nächster Schritt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite einen Anwalt. Ich höre Ihnen zu, erkläre Ihre Möglichkeiten und sage Ihnen, was für Ihre Situation am besten passt – kostenlos und unverbindlich.
Phase 4: Unterlagen sammeln und einreichen
Für den Scheidungsantrag brauchen Sie einige Dokumente. Ich erkläre Ihnen genau, was benötigt wird – aber hier die wichtigsten:
- Heiratsurkunde (ggf. beglaubigte Kopie)
- Aktuelle Einkommensnachweise beider Partner (für den Verfahrenswert)
- Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (für den Versorgungsausgleich)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (falls vorhanden)
Sie können mir alles digital schicken – per E-Mail oder Upload. Kein Gang zur Kanzlei notwendig.
Phase 5: Scheidungsantrag und Wartezeit
Sobald alle Unterlagen vorliegen, reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Ab da warten wir auf den Gerichtstermin. Das dauert je nach Gericht zwischen 4 und 12 Wochen. In dieser Zeit holt das Gericht auch die Informationen für den Versorgungsausgleich ein.
Phase 6: Gerichtstermin und Beschluss
Der Termin selbst dauert in der Regel ca. 15 Minuten. Beide Partner erscheinen persönlich, der Richter stellt kurze Fragen – zur Trennung, zur Einigkeit und zu den Kindern. Dann wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat) ist die Scheidung rechtskräftig.
Wie lange dauert es insgesamt?
Mindestens ein Jahr – das Trennungsjahr ist Pflicht. Nach dem Einreichen des Antrags kommen noch 4 bis 12 Wochen bis zum Gerichtstermin. Bei einvernehmlicher Scheidung und vollständigen Unterlagen läuft der gesamte Prozess nach dem Trennungsjahr oft in weniger als drei Monaten durch.