Ratgeber

So läuft eine Scheidung ab – Schritt für Schritt erklärt

Viele Menschen wissen nicht, was bei einer Scheidung auf sie zukommt. Dieses Unwissen macht oft mehr Angst als die Scheidung selbst. Ich zeige Ihnen, was passiert – und wann.

Die sechs Phasen einer Scheidung

Eine Scheidung ist kein einzelnes Ereignis – sie ist ein Prozess. Und wie bei jedem Prozess hilft es, die einzelnen Schritte zu kennen. Hier sind die sechs Phasen, die jede Scheidung in Deutschland durchläuft.

Phase 1: Trennung und Trennungsjahr

Alles beginnt mit der Trennung. Ab dem Moment, in dem Sie beschließen, dass die Ehe vorbei ist und Sie das Ihrem Partner mitteilen, beginnt das sogenannte Trennungsjahr. Ein volles Jahr müssen Sie getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann.

Getrennt leben bedeutet nicht zwingend, in verschiedene Wohnungen zu ziehen. Auch eine Trennung unter einem Dach ist möglich – wenn keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht und beide Seiten die Trennung als solche verstehen.

Phase 2: Entscheidung zur Scheidung

Nach dem Trennungsjahr kommt der Moment der Entscheidung: Wollen beide die Scheidung? Das ist die einfachste Variante – die einvernehmliche Scheidung. Ist einer dagegen, ist auch das möglich, dauert aber länger. In den meisten Fällen sind sich beide einig.

Phase 3: Kontakt zum Anwalt und Erstberatung

Sobald Sie wissen, dass Sie die Scheidung einreichen möchten, ist der Anwalt Ihr nächster Schritt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite einen Anwalt. Ich höre Ihnen zu, erkläre Ihre Möglichkeiten und sage Ihnen, was für Ihre Situation am besten passt – kostenlos und unverbindlich.

Phase 4: Unterlagen sammeln und einreichen

Für den Scheidungsantrag brauchen Sie einige Dokumente. Ich erkläre Ihnen genau, was benötigt wird – aber hier die wichtigsten:

  • Heiratsurkunde (ggf. beglaubigte Kopie)
  • Aktuelle Einkommensnachweise beider Partner (für den Verfahrenswert)
  • Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (für den Versorgungsausgleich)
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (falls vorhanden)

Sie können mir alles digital schicken – per E-Mail oder Upload. Kein Gang zur Kanzlei notwendig.

Phase 5: Scheidungsantrag und Wartezeit

Sobald alle Unterlagen vorliegen, reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Ab da warten wir auf den Gerichtstermin. Das dauert je nach Gericht zwischen 4 und 12 Wochen. In dieser Zeit holt das Gericht auch die Informationen für den Versorgungsausgleich ein.

Phase 6: Gerichtstermin und Beschluss

Der Termin selbst dauert in der Regel ca. 15 Minuten. Beide Partner erscheinen persönlich, der Richter stellt kurze Fragen – zur Trennung, zur Einigkeit und zu den Kindern. Dann wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat) ist die Scheidung rechtskräftig.

Wie lange dauert es insgesamt?

Mindestens ein Jahr – das Trennungsjahr ist Pflicht. Nach dem Einreichen des Antrags kommen noch 4 bis 12 Wochen bis zum Gerichtstermin. Bei einvernehmlicher Scheidung und vollständigen Unterlagen läuft der gesamte Prozess nach dem Trennungsjahr oft in weniger als drei Monaten durch.

Warum mit Wehmeyer

Sie sind nicht allein damit

Eine Scheidung ist ein großer Schritt. Ich sorge dafür, dass Sie jeden davon mit Klarheit gehen.

Klarer Fahrplan

Sie wissen immer, was als nächstes kommt. Keine Überraschungen, keine versteckten Schritte. Ich erkläre jeden Punkt – bevor er passiert.

Ich begleite jeden Schritt

Sie bekommen keine Sachbearbeiterin und keine automatisierte E-Mail. Sie bekommen mich – persönlich, erreichbar, auf Augenhöhe.

Schnell bei Einvernehmen

Sind Sie und Ihr Partner einer Meinung? Dann kann es nach dem Trennungsjahr wirklich schnell gehen. Ich sorge dafür, dass nichts unnötig verzögert wird.

Der Ablauf auf einen Blick

Von der Trennung bis zum Beschluss

Vier Stationen – mehr brauchen Sie nicht im Kopf zu behalten.

Trennung

Sie trennen sich. Das Trennungsjahr beginnt. Halten Sie das Datum fest – es ist der offizielle Startpunkt Ihres Scheidungsverfahrens.

Anwalt

Sie rufen mich an oder schreiben mir. Wir klären alles kostenlos im Erstgespräch. Sie sammeln Ihre Unterlagen – ich erkläre genau, welche Sie brauchen.

Antrag

Ich reiche den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Das Gericht bestätigt den Eingang und setzt einen Termin an – meist innerhalb von 4–12 Wochen.

Gericht

Ca. 15 Minuten im Gerichtssaal. Beide erscheinen, der Richter stellt kurze Fragen, der Beschluss wird verkündet. Nach einem Monat ist die Scheidung rechtskräftig.

Häufige Fragen

Fragen zum Ablauf der Scheidung

Was mich die meisten Menschen zuerst fragen – ich beantworte es direkt und ohne Umschweife.

So früh wie möglich – auch wenn das Trennungsjahr noch nicht um ist. Ein frühes Erstgespräch kostet nichts, gibt Ihnen aber Klarheit darüber, was auf Sie zukommt. Ich sage Ihnen, was Sie bereits jetzt vorbereiten können, damit es danach schnell geht. Spätestens für den Scheidungsantrag brauchen Sie anwaltliche Vertretung – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Termin dauert in der Regel etwa 15 Minuten. Beide Eheleute erscheinen persönlich, ich bin als Ihre Anwältin dabei. Der Richter stellt kurze Fragen: Seit wann sind Sie getrennt? Möchten Sie die Scheidung? Gibt es minderjährige Kinder? Mehr ist es meistens nicht. Ich bereite Sie vorher so gut vor, dass Sie genau wissen, was Sie erwartet – und was nicht.
Das hängt vom zuständigen Familiengericht ab. In der Regel: 4 bis 12 Wochen. Bei einvernehmlicher Scheidung und vollständig vorliegenden Unterlagen geht es meist schneller. Gerichte in Großstädten sind manchmal ausgelasteter, kleinere Gerichte oft zügiger. Ich halte Sie auf dem Laufenden und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihren Bezirk.
Den Scheidungsantrag stellt immer nur eine Seite – Ihr Partner muss ihn nicht unterschreiben. Das Gericht stellt den Antrag dann Ihrem Partner zu, der dann Stellung nehmen kann. Stimmt er zu, läuft es wie eine einvernehmliche Scheidung. Stimmt er nicht zu, wird es eine streitige Scheidung – das ist aufwändiger, aber auch dann möglich. Sprechen Sie mich an – ich erkläre Ihnen die Optionen.
Direkt nach dem Gerichtstermin ist die Scheidung noch nicht endgültig. Nach dem Beschluss haben beide Seiten einen Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Passiert nichts, wird die Scheidung nach Ablauf dieser Frist rechtskräftig. Sie sind dann offiziell geschieden. In der Praxis verzichten viele Paare auf die Rechtsmittelfrist und erklären direkt im Termin den Rechtsmittelverzicht – dann ist die Scheidung sofort wirksam.
Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen

Sie müssen nicht alles alleine durchdenken. Rufen Sie mich an – ich erkläre Ihnen, was in Ihrer Situation als nächstes sinnvoll ist. Kostenlos, unverbindlich und ohne Druck.

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