Warum brauchen Sie eine Scheidungsanwältin in Stuttgart?
In Deutschland ist eine Scheidung ausnahmslos vor dem Familiengericht zu beantragen – und vor Gericht gilt Anwaltspflicht. Das bedeutet: Mindestens eine Partei muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten sein (§ 114 FamFG). Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland rechtlich nicht möglich.
Das klingt zunächst kompliziert – ist es aber nicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Ihr Partner braucht keinen eigenen Anwalt und kann dem Antrag einfach zustimmen. Das hält die Kosten überschaubar und den Prozess unkompliziert.
Als Scheidungsanwältin in Stuttgart übernehme ich alle rechtlichen Schritte für Sie: von der ersten Beratung über die Einreichung des Scheidungsantrags beim Amtsgericht Stuttgart bis zur Begleitung beim Anhörungstermin. Vollständig online – und trotzdem mit einer echten Ansprechpartnerin, nicht mit einem automatisierten System.