Transparenz

Was kostet eine Online-Scheidung?

Kein Thema, das Menschen gerne im Unklaren lässt – daher bin ich hier so ehrlich wie möglich. Scheidungskosten sind berechenbar, gesetzlich geregelt und bei einvernehmlicher Scheidung deutlich geringer als viele befürchten. Keine bösen Überraschungen, versprochen.

Scheidungskosten: Was Sie wirklich zahlen

Alle Kosten einer Scheidung – Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar – richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser ist keine willkürliche Zahl, sondern gesetzlich berechnet: Er beträgt in der Regel das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute, zuzüglich eines Aufschlags für den Versorgungsausgleich.

Wenn Sie und Ihr Partner zusammen 3.000 € netto im Monat verdienen, beträgt der Verfahrenswert ca. 9.000 €. Auf dieser Basis werden die gesetzlichen Gebühren berechnet – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Gerichtskosten

Das Gericht erhebt für das Scheidungsverfahren eine Gebühr. Diese ist ebenfalls nach dem Verfahrenswert gestaffelt. Als Orientierung: Bei einem Verfahrenswert von 6.000 € (Nettoeinkommen ca. 2.000 €) fallen Gerichtskosten von ca. 311 € an. Das Gericht zieht diese Kosten nach dem Scheidungstermin ein.

Anwaltskosten

Bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchen Sie nur einen Anwalt – und das bin ich. Mein Honorar richtet sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert von 6.000 € liegt das Anwaltshonorar typischerweise zwischen 350 und 500 €. Ich nenne Ihnen vorab den genauen Betrag – keine versteckten Aufschläge.

Kostenfaktoren

Was beeinflusst die Kosten?

Drei Faktoren entscheiden darüber, was Ihre Scheidung am Ende kostet – und bei zweien davon haben Sie Einfluss.

Nettoeinkommen

Je höher das gemeinsame Nettoeinkommen beider Eheleute, desto höher der Verfahrenswert – und damit die Gerichts- und Anwaltskosten. Das ist die gesetzliche Grundlage, die für alle Scheidungen in Deutschland gilt.

Versorgungsausgleich

Rentenansprüche aus der Ehezeit werden im Scheidungsverfahren aufgeteilt. Das erhöht den Verfahrenswert leicht. Bei kurzen Ehen unter drei Jahren oder auf gemeinsamen Wunsch kann der Versorgungsausgleich oft ausgeschlossen werden – das senkt die Kosten.

Einvernehmen

Streiten kostet extra – in jeder Hinsicht. Wer sich einvernehmlich scheidet, braucht nur einen Anwalt, hat einen kürzeren Ablauf und deutlich niedrigere Gesamtkosten. Das ist der mit Abstand günstigste Weg und meistens auch der weniger belastende.

Vergleich

Einvernehmlich vs. strittig

Der Unterschied kann erheblich sein – sowohl beim Geldbeutel als auch beim Nervenkostüm.

Empfohlen Einvernehmliche Scheidung

Nur 1 Anwalt notwendig
1 gemeinsamer Gerichtstermin
Ablauf in 4–12 Wochen möglich
Klares, berechenbares Verfahren
ca. 600 – 1.500 € Gesamtkosten (je nach Einkommen)

Aufwendig Streitige Scheidung

2 Anwälte – jede Seite braucht einen
Mehrere Gerichtstermine möglich
Verfahren kann Monate dauern
Hohe emotionale Belastung
3.000 – 10.000 € + Gesamtkosten (je nach Umfang)

Der Unterschied liegt oft in der Vorbereitung. Sprechen Sie mich an – ich helfe Ihnen, soweit möglich eine einvernehmliche Lösung zu finden, die fair für beide Seiten ist. Das spart Geld, Zeit und Nerven.

Häufige Fragen

Fragen zu den Kosten

Was Sie vor der Scheidung zum Thema Kosten wissen sollten – ohne Fachjargon.

In der Regel werden die Scheidungskosten von beiden Eheleuten gemeinsam getragen – jeder zahlt die Hälfte. Das kann aber auch anders vereinbart werden. Wenn ein Partner die Kosten nicht tragen kann oder will, lässt sich das im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Ja. Wenn Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, übernimmt der Staat die Kosten für das Scheidungsverfahren – ganz oder teilweise. Das nennt sich Prozesskostenhilfe (PKH). Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, und ich helfe Ihnen dabei, wenn das in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Ich höre mir Ihre Situation an, beantworte Ihre Fragen und erkläre Ihnen, wie der Ablauf bei Ihnen konkret aussehen würde – ohne dass Sie sich zu irgendetwas verpflichten. Erst wenn Sie mich beauftragen, entstehen Kosten.
Die Gerichtskosten werden erst fällig, wenn der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht wird – das Gericht fordert dann einen Vorschuss an. Mein Anwaltshonorar rechne ich nach Abschluss des Verfahrens ab. Die genauen Zahlungsmodalitäten besprechen wir vorab transparent im Erstgespräch.
Ihr persönliches Angebot

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Ich berechne Ihnen die Kosten für Ihre individuelle Situation – kostenlos und ohne Verpflichtung. Kein Formular, keine Warteschleife: Sie schreiben mir oder rufen an, und ich antworte persönlich.

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