Scheidungskosten: Was Sie wirklich zahlen
Alle Kosten einer Scheidung – Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar – richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser ist keine willkürliche Zahl, sondern gesetzlich berechnet: Er beträgt in der Regel das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Eheleute, zuzüglich eines Aufschlags für den Versorgungsausgleich.
Wenn Sie und Ihr Partner zusammen 3.000 € netto im Monat verdienen, beträgt der Verfahrenswert ca. 9.000 €. Auf dieser Basis werden die gesetzlichen Gebühren berechnet – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Gerichtskosten
Das Gericht erhebt für das Scheidungsverfahren eine Gebühr. Diese ist ebenfalls nach dem Verfahrenswert gestaffelt. Als Orientierung: Bei einem Verfahrenswert von 6.000 € (Nettoeinkommen ca. 2.000 €) fallen Gerichtskosten von ca. 311 € an. Das Gericht zieht diese Kosten nach dem Scheidungstermin ein.
Anwaltskosten
Bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchen Sie nur einen Anwalt – und das bin ich. Mein Honorar richtet sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert von 6.000 € liegt das Anwaltshonorar typischerweise zwischen 350 und 500 €. Ich nenne Ihnen vorab den genauen Betrag – keine versteckten Aufschläge.