Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung – auch einverständliche Scheidung oder Scheidung im Einvernehmen genannt – liegt vor, wenn beide Eheleute die Trennung gemeinsam anstreben und keine wesentlichen Streitpunkte offen sind. Das bedeutet nicht, dass jede Einzelheit bereits geregelt sein muss. Aber grundlegende Fragen zu Unterhalt, Hausrat und – falls vorhanden – zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder sollten entweder geklärt oder einvernehmlich zurückgestellt sein.
Der entscheidende rechtliche Vorteil: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur eine Seite anwaltlich vertreten sein. Ihr Ehepartner muss dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen – ohne eigene Anwältin oder eigenen Anwalt. Das halbiert die Anwaltskosten in vielen Fällen. Das Familiengericht Stuttgart prüft den Antrag und setzt einen Anhörungstermin an.
Die meisten Scheidungen in Stuttgart – und in ganz Baden-Württemberg – werden einvernehmlich durchgeführt. Es ist der vernünftige, günstige und schnelle Weg, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Partnern noch ausreicht, um grundlegende Fragen sachlich zu klären.