Leistungen in Stuttgart

Einvernehmliche Scheidung in Stuttgart – der günstigste Weg

Wenn beide Partner einer Scheidung zustimmen, ist der Weg meist kürzer und günstiger als befürchtet. Als Rechtsanwältin in Stuttgart begleite ich Sie durch Ihre einvernehmliche Scheidung – persönlich, vollständig online und ohne unnötige Hürden. Nur ein Anwalt. Faire Kosten.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung – auch einverständliche Scheidung oder Scheidung im Einvernehmen genannt – liegt vor, wenn beide Eheleute die Trennung gemeinsam anstreben und keine wesentlichen Streitpunkte offen sind. Das bedeutet nicht, dass jede Einzelheit bereits geregelt sein muss. Aber grundlegende Fragen zu Unterhalt, Hausrat und – falls vorhanden – zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder sollten entweder geklärt oder einvernehmlich zurückgestellt sein.

Der entscheidende rechtliche Vorteil: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur eine Seite anwaltlich vertreten sein. Ihr Ehepartner muss dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen – ohne eigene Anwältin oder eigenen Anwalt. Das halbiert die Anwaltskosten in vielen Fällen. Das Familiengericht Stuttgart prüft den Antrag und setzt einen Anhörungstermin an.

Die meisten Scheidungen in Stuttgart – und in ganz Baden-Württemberg – werden einvernehmlich durchgeführt. Es ist der vernünftige, günstige und schnelle Weg, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Partnern noch ausreicht, um grundlegende Fragen sachlich zu klären.

Wichtig: Nur ein Anwalt notwendig – Ihr Partner muss dem Antrag lediglich zustimmen. Das reduziert die Gesamtkosten erheblich.
Das brauchen Sie

Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung in Stuttgart

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor Ihr Scheidungsantrag beim Amtsgericht Stuttgart gestellt werden kann.

Trennungsjahr abgelaufen

Sie müssen mindestens zwölf Monate getrennt gelebt haben – in der Regel in getrennten Haushalten, aber auch eine Trennung unter einem Dach ist möglich, wenn getrennte Wirtschaftsführung nachweisbar ist. Das Trennungsjahr muss bei Einreichung des Antrags vollständig abgelaufen oder unmittelbar bevorstehend sein.

Beiderseitiges Einverständnis

Beide Eheleute stimmen der Scheidung zu. Ihr Partner muss kein eigenes Verfahren einleiten – er oder sie muss nur dem Scheidungsantrag gegenüber dem Gericht zustimmen. Ein eigener Anwalt für Ihren Partner ist dabei nicht nötig.

Keine offenen Streitpunkte

Wesentliche Folgesachen – vor allem Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht für Kinder – sollten entweder einvernehmlich geregelt oder bewusst ausgeklammert sein. Wenn diese Fragen vollständig strittig sind, liegt in der Regel eine streitige Scheidung vor.

Transparente Kosten

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in Stuttgart?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich in Deutschland aus zwei Teilen zusammen: den Gerichtsgebühren des Amtsgerichts Stuttgart und dem Anwaltshonorar. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert – der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Eheleute sowie eventuell vorhandenem Vermögen ergibt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung fällt das Anwaltshonorar nur einmal an – für meine Tätigkeit als Ihre Anwältin. Ihr Partner braucht keine eigene anwaltliche Vertretung. Das macht die einvernehmliche Scheidung deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren, bei dem beide Seiten Anwaltskosten tragen.

Ein einfaches Beispiel: Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.000 € monatlich liegen die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung – Gericht und Anwalt zusammen – typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich. Ich nenne Ihnen Ihre konkreten Kosten bereits im kostenlosen Erstgespräch, bevor Sie irgendeine Entscheidung treffen.

Prozesskostenhilfe: Wenn Sie die Kosten nicht allein tragen können, kann das Amtsgericht Stuttgart Prozesskostenhilfe bewilligen. Ich prüfe mit Ihnen, ob ein Antrag sinnvoll ist. Mehr zu den Kosten
Schritt für Schritt

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung in Stuttgart

Von Ihrer ersten Nachricht an mich bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss – vollständig erklärt.

Erstgespräch & Prüfung

Im kostenlosen Telefonat oder per Video klären wir gemeinsam, ob die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vorliegen. Ich erkläre Ihre Kosten, den Zeitplan und beantworte alle offenen Fragen – ohne Druck.

Unterlagen zusammenstellen

Sie laden Heiratsurkunde und die aktuellen Rentenversicherungsauszüge (für den Versorgungsausgleich) digital hoch. Ich prüfe alles und weise Sie auf fehlende Dokumente hin. Kein Papierchaos – alles läuft sicher online.

Scheidungsantrag einreichen

Ich stelle den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Stuttgart für Sie ein. Das Gericht stellt den Antrag Ihrem Partner zu – dieser muss ihn lediglich unterzeichnen und zurückschicken. Kein Gerichtstermin für Ihren Partner zu diesem Zeitpunkt.

Versorgungsausgleich

Das Gericht holt Rentenauskunft ein und berechnet den Versorgungsausgleich – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Dieser Schritt läuft weitgehend automatisch; ich begleite Sie dabei.

Anhörungstermin beim Amtsgericht Stuttgart

Beide Eheleute erscheinen persönlich zum kurzen Anhörungstermin. Der Richter oder die Richterin stellt einige Fragen zur Trennungssituation und zum Einvernehmen. Dieser Termin dauert meist nur zehn bis fünfzehn Minuten.

Scheidungsbeschluss

Das Gericht erlässt den Scheidungsbeschluss. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist – oder wenn beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten – ist Ihre Scheidung rechtskräftig. Ich informiere Sie sofort.

Warum Frau Wehmeyer

Ihre Scheidungsanwältin für die einvernehmliche Scheidung in Stuttgart

Persönliche Begleitung, kein Formularservice

Ich lese jede Nachricht selbst. Sie haben eine feste Ansprechpartnerin, die Ihren Fall kennt – von der ersten Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss. Kein Callcenter, keine anonyme Plattform.

Klare Kosten vor dem ersten Schritt

Ich nenne Ihnen Ihre konkreten Scheidungskosten bereits im Erstgespräch – bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Keine Überraschungen, keine versteckten Gebühren.

Alles online – von Stuttgart aus weltweit

Ob Sie in Stuttgart-Mitte wohnen oder gerade im Ausland sind: Ihre einvernehmliche Scheidung läuft vollständig online ab. Ich reiche den Antrag beim Amtsgericht Stuttgart digital ein – Sie müssen nur zum Anhörungstermin erscheinen.

Häufige Fragen

Fragen zur einvernehmlichen Scheidung in Stuttgart

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Eheleute über die Trennung einig und haben die wesentlichen Trennungsfolgen – wie Unterhalt, Hausrat und ggf. Sorgerecht – geregelt oder streitfrei gestellt. In diesem Fall reicht es aus, wenn nur eine Seite anwaltlich vertreten ist. Das senkt die Kosten erheblich.

Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben (Trennungsjahr). Beide Eheleute müssen der Scheidung zustimmen. Offene Streitpunkte wie Unterhalt oder Sorgerecht sollten außergerichtlich geklärt oder zurückgestellt sein. Liegt all das vor, kann ich den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Stuttgart stellen.

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar zusammen – beide richten sich nach dem Verfahrenswert (abhängig von Einkommen und Vermögen). Bei der einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite einen Anwalt, was die Gesamtkosten stark reduziert. Im kostenlosen Erstgespräch nenne ich Ihnen Ihre konkreten Kosten. Mehr Informationen auf der Kostenseite.

Nach Einreichung des Scheidungsantrags beim Amtsgericht Stuttgart dauert es typischerweise drei bis fünf Monate bis zum Scheidungstermin. Voraussetzung ist, dass das Trennungsjahr vollständig abgelaufen ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen. Je vollständiger Ihre Dokumente, desto reibungsloser verläuft das Verfahren.

Ja, beim abschließenden Anhörungstermin beim Amtsgericht Stuttgart müssen beide Eheleute persönlich anwesend sein. Dieser Termin dauert in der Regel nur zehn bis fünfzehn Minuten. Die gesamte Vorbereitung läuft davor vollständig online ab.

Ja, Ihr Partner kann auf Wunsch ebenfalls einen Anwalt beauftragen. Das ist bei einer einvernehmlichen Scheidung jedoch nicht zwingend erforderlich. Ich vertrete Sie als antragstellende Partei – Ihr Partner muss dem Antrag nur zustimmen. Erst wenn die Scheidung strittig wird, ist auch für die Gegenseite eine anwaltliche Vertretung verpflichtend.

Verweigert Ihr Partner die Zustimmung, wird aus der einvernehmlichen eine streitige Scheidung. Das erhöht den Aufwand und die Kosten. In diesem Fall beraten wir gemeinsam, welche Möglichkeiten Sie haben – z. B. das Warten auf das Ende des dritten Trennungsjahres, ab dem eine Scheidung auch ohne Zustimmung möglich ist.

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