Scheidung online – was steckt dahinter?
Das Wort „Online-Scheidung" klingt moderner als es rechtlich neu ist. Im Kern beschreibt es eine einvernehmliche Scheidung, bei der Sie Unterlagen digital einreichen, Absprachen per E-Mail oder Telefon treffen und keinen Termin in einer Anwaltskanzlei benötigen. Wir betreuen Sie aber gerne auch in unserer Kanzlei. Der Ablauf ist derselbe wie bei einer klassischen Scheidung – nur unkomplizierter.
Ganz entscheidend: Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite einen Anwalt. Ich übernehme die anwaltliche Vertretung für Sie, reiche den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein und begleite Sie bis zum Abschluss – persönlich, auch wenn wir uns nie physisch begegnen.
Die wichtigste Voraussetzung: Einvernehmen
Das Wichtigste vorab: Damit eine Online-Scheidung möglich ist, müssen beide Seiten die Scheidung wollen. Das nennt man einvernehmliche Scheidung. Außerdem müssen Sie das sogenannte Trennungsjahr hinter sich haben – das heißt, Sie haben seit mindestens einem Jahr getrennt gelebt.
Getrennt leben bedeutet dabei nicht zwingend, unter verschiedenen Dächern zu wohnen. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn Sie keine gemeinsame Haushaltsführung mehr haben und beide Seiten die Trennung als solche verstehen.
Was läuft wirklich online?
Fast alles. Sie schicken mir Ihre Unterlagen digital, wir klären alle Fragen per Telefon oder Videocall, und der Scheidungsantrag wird elektronisch beim Gericht eingereicht. Was persönlich bleibt: ein kurzer Gerichtstermin von ca. 15 Minuten, bei dem beide Eheleute anwesend sein müssen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – daran führt kein Weg vorbei. Aber ich bereite Sie so gut vor, dass dieser Termin zur reinen Formsache wird.