Ratgeber

Was ist eine Online-Scheidung?

Sie haben sich getrennt – und fragen sich, wie es jetzt weitergeht. Die gute Nachricht: Eine Scheidung muss heute weder teuer noch aufwändig sein. Ich erkläre Ihnen, was eine Online-Scheidung bedeutet, was sie voraussetzt und wie ich Sie persönlich durch jeden Schritt begleite.

Scheidung online – was steckt dahinter?

Das Wort „Online-Scheidung" klingt moderner als es rechtlich neu ist. Im Kern beschreibt es eine einvernehmliche Scheidung, bei der Sie Unterlagen digital einreichen, Absprachen per E-Mail oder Telefon treffen und keinen Termin in einer Anwaltskanzlei benötigen. Wir betreuen Sie aber gerne auch in unserer Kanzlei. Der Ablauf ist derselbe wie bei einer klassischen Scheidung – nur unkomplizierter.

Ganz entscheidend: Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite einen Anwalt. Ich übernehme die anwaltliche Vertretung für Sie, reiche den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein und begleite Sie bis zum Abschluss – persönlich, auch wenn wir uns nie physisch begegnen.

Die wichtigste Voraussetzung: Einvernehmen

Das Wichtigste vorab: Damit eine Online-Scheidung möglich ist, müssen beide Seiten die Scheidung wollen. Das nennt man einvernehmliche Scheidung. Außerdem müssen Sie das sogenannte Trennungsjahr hinter sich haben – das heißt, Sie haben seit mindestens einem Jahr getrennt gelebt.

Getrennt leben bedeutet dabei nicht zwingend, unter verschiedenen Dächern zu wohnen. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn Sie keine gemeinsame Haushaltsführung mehr haben und beide Seiten die Trennung als solche verstehen.

Was läuft wirklich online?

Fast alles. Sie schicken mir Ihre Unterlagen digital, wir klären alle Fragen per Telefon oder Videocall, und der Scheidungsantrag wird elektronisch beim Gericht eingereicht. Was persönlich bleibt: ein kurzer Gerichtstermin von ca. 15 Minuten, bei dem beide Eheleute anwesend sein müssen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – daran führt kein Weg vorbei. Aber ich bereite Sie so gut vor, dass dieser Termin zur reinen Formsache wird.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Online-Scheidung

Drei Punkte entscheiden darüber, ob Sie die Online-Scheidung nutzen können – und meistens ist es einfacher als gedacht.

Trennungsjahr

Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das kann auch unter einem Dach sein – entscheidend ist, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht und beide Seiten die Trennung akzeptieren.

Einvernehmen

Beide Partner sind sich über die Scheidung einig. Offene Fragen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung können trotzdem geklärt werden – der Wille zur Scheidung muss von beiden Seiten kommen.

Nur ein Anwalt

Einer der größten Vorteile der einvernehmlichen Scheidung: Nur eine Seite braucht anwaltliche Vertretung. Das halbiert die Anwaltskosten und macht den Ablauf deutlich schlanker – ohne dass die andere Seite benachteiligt wird.

Schritt für Schritt

Schritt für Schritt zur Online-Scheidung

Von Ihrer ersten Nachricht bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss – ich begleite Sie durch jeden dieser vier Schritte.

Kontakt

Sie schreiben mir – ich melde mich persönlich innerhalb von 24 Stunden. Keine Warteschleife, kein Callcenter.

Erstgespräch

Kostenlos, telefonisch oder per Videocall – wir klären alle Fragen zu Ihrer Situation. Ohne Druck und ohne Uhr.

Unterlagen

Sie laden Ihre Dokumente hoch – Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, ggf. Renteninformationen. Ich erkläre, was genau benötigt wird.

Gericht

Ich reiche den Scheidungsantrag ein. Der Gerichtstermin folgt meist in 4–12 Wochen – kurz, klar und von mir vorbereitet.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Online-Scheidung

Was Menschen vor ihrer Scheidung am häufigsten wissen möchten – ehrlich und verständlich beantwortet.

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt – und zwar auf Ihrer Seite. Ihr Partner muss keinen eigenen Anwalt einschalten, kann aber natürlich einen hinzuziehen, wenn er das möchte. Das spart erhebliche Kosten und ist der häufigste Weg bei unkomplizierten Scheidungen.
Ja – das ist gesetzlich so vorgesehen und daran führt kein Weg vorbei. Beide Eheleute müssen beim Gerichtstermin anwesend sein. Aber: Der Termin dauert in der Regel nur etwa 15 Minuten, und ich bereite Sie so gut vor, dass er zur reinen Formsache wird. In vielen Fällen ist der Gerichtssaal gar nicht so einschüchternd, wie man vorher denkt.
Die Kosten hängen in erster Linie vom Nettoeinkommen beider Partner ab – daraus ergibt sich der sogenannte Verfahrenswert, der Grundlage für Gerichts- und Anwaltskosten ist. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.000 € fallen typischerweise ca. 900 € Gesamtkosten an. Eine genaue Übersicht finden Sie auf der Kostenseite.
Nach dem Einreichen des Scheidungsantrags beträgt die Wartezeit auf den Gerichtstermin in der Regel 4 bis 12 Wochen – abhängig vom zuständigen Familiengericht. Bei einvernehmlicher Scheidung und vollständig vorliegenden Unterlagen läuft alles deutlich schneller als bei einer strittigen Scheidung, die sich über Monate oder Jahre hinziehen kann.
Der Versorgungsausgleich regelt, wie während der Ehe erworbene Rentenansprüche zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden. Er läuft im Regelfall automatisch mit dem Scheidungsverfahren. Bei kurzen Ehen unter drei Jahren oder wenn beide Seiten darauf verzichten möchten, kann der Versorgungsausgleich vereinfacht oder ausgeschlossen werden – ich berate Sie dazu im Erstgespräch.
Ihr nächster Schritt

Bereit für den ersten Schritt?

Eine Scheidung beginnt mit einem Gespräch – und das ist kostenlos. Ich höre zu, erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten und wir schauen gemeinsam, was für Ihre Situation am besten passt. Ohne Druck, ohne Verpflichtung.

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