Das gemeinsame Sorgerecht bleibt die Regel
Viele Eltern fürchten, bei einer Scheidung das Sorgerecht zu verlieren. Diese Sorge ist in den meisten Fällen unbegründet. Nach § 1626 BGB bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung in der Regel bestehen – unabhängig davon, ob die Eltern noch zusammenleben oder nicht.
Das bedeutet: Beide Elternteile treffen weiterhin gemeinsam die wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes – Schule, Arzt, Auslandsreisen, Religion. Die Scheidung beendet die Ehe. Sie beendet nicht die Elternschaft.
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht – was ist der Unterschied?
Das Sorgerecht umfasst alle wichtigen Lebensbereiche des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil davon – es regelt, wo das Kind wohnt. Dieses Recht wird bei einer Trennung oft einem Elternteil allein übertragen, damit das Kind einen klaren Lebensmittelpunkt hat.
Das muss kein Streitpunkt sein. Viele Eltern einigen sich einvernehmlich: das Kind wohnt überwiegend bei einem Elternteil, der andere hat regelmäßigen und verbindlichen Umgang. Das funktioniert – wenn beide es wollen.
Residenzmodell oder Wechselmodell – was passt zu uns?
Beim klassischen Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil und verbringt regelmäßige Zeit beim anderen – meistens jedes zweite Wochenende und einen festen Wochentag.
Das Wechselmodell bedeutet: Das Kind lebt ungefähr zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen – mal eine Woche hier, mal eine Woche dort. Das kann wunderbar funktionieren. Es setzt aber voraus, dass beide Elternteile gut miteinander kommunizieren können und räumlich nicht zu weit voneinander entfernt wohnen.
Kindesunterhalt: Was zahlt wer?
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich wohnt, ist in der Regel zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle – einer regelmäßig aktualisierten Richtlinie, die das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes berücksichtigt.
Das klingt komplizierter als es ist. Ich rechne das für Sie durch und erkläre Ihnen, was in Ihrer Situation realistisch und fair ist.
Was wenn wir uns nicht einigen können?
Wenn Eltern sich bei Sorgerecht, Umgang oder Unterhalt nicht einigen, gibt es Unterstützung: das Jugendamt, eine Familienmediation oder – als letzten Schritt – das Familiengericht. Ich empfehle immer, erst das Gespräch zu suchen. Ein Richter trifft Entscheidungen für Ihre Kinder. Das kann niemand besser als Sie selbst.