Der Verfahrenswert – die Grundlage aller Kosten
Bevor Sie eine Zahl sehen, müssen Sie verstehen, wie Scheidungskosten entstehen. Grundlage für alles ist der sogenannte Verfahrenswert. Er bestimmt, wie viel Gericht und Anwalt berechnen dürfen.
Der Verfahrenswert berechnet sich in der Regel aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute zusammen – also dem gemeinsamen monatlichen Nettobetrag, multipliziert mit drei. Wer zum Beispiel zusammen 3.000 € netto im Monat verdient, hat einen Verfahrenswert von 9.000 €. Kommt erhebliches Vermögen hinzu – in der Regel ab 30.000 € netto über den Schulden – erhöht sich der Wert entsprechend.
Gerichtskosten und Anwaltskosten im Überblick
Die Gerichtskosten betragen bei einem Verfahrenswert von 9.000 € rund 360 €. Die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen für einen Anwalt im gleichen Fall bei ungefähr 540 bis 700 €. Zusammen kommen Sie bei 3.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen auf ca. 900 bis 1.200 € Gesamtkosten – das ist oft weniger als erwartet.
Bei 4.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen – also einem Verfahrenswert von 12.000 € – liegen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 1.200 und 1.600 €. Immer noch überschaubar, wenn man bedenkt, was auf dem Spiel steht und welche Sicherheit ein rechtskräftiges Scheidungsurteil bringt.
Warum ist die einvernehmliche Scheidung günstiger?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite einen Anwalt. Das bedeutet: Die Anwaltsgebühren fallen nur einmal an, nicht doppelt. Bei einer streitigen Scheidung hat jede Seite ihren eigenen Anwalt – die Kosten verdoppeln sich mindestens, oft kommen noch Gutachterkosten und weitere Gebühren hinzu.
Das allein ist für viele Menschen Grund genug, einen einvernehmlichen Weg zu suchen – auch wenn nicht alles von Anfang an klar ist.
Verfahrenskostenhilfe – wenn das Geld fehlt
Wer das Verfahren finanziell nicht stemmen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe). Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise – abhängig vom Einkommen und Vermögen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, und ich helfe Ihnen dabei.
Wichtig zu wissen: Verfahrenskostenhilfe ist keine Schande. Sie ist ein Rechtsinstrument, das genau für diese Situation geschaffen wurde. Wer wenig verdient, soll trotzdem zu seinem Recht kommen.