Ratgeber

Was kostet eine Scheidung? Ehrlich und ohne Überraschungen

Die Kosten einer Scheidung machen vielen Menschen Angst – und das oft zu Unrecht. Wie viel Sie tatsächlich zahlen, hängt von wenigen Faktoren ab, die ich Ihnen hier klar erkläre.

Der Verfahrenswert – die Grundlage aller Kosten

Bevor Sie eine Zahl sehen, müssen Sie verstehen, wie Scheidungskosten entstehen. Grundlage für alles ist der sogenannte Verfahrenswert. Er bestimmt, wie viel Gericht und Anwalt berechnen dürfen.

Der Verfahrenswert berechnet sich in der Regel aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute zusammen – also dem gemeinsamen monatlichen Nettobetrag, multipliziert mit drei. Wer zum Beispiel zusammen 3.000 € netto im Monat verdient, hat einen Verfahrenswert von 9.000 €. Kommt erhebliches Vermögen hinzu – in der Regel ab 30.000 € netto über den Schulden – erhöht sich der Wert entsprechend.

Gerichtskosten und Anwaltskosten im Überblick

Die Gerichtskosten betragen bei einem Verfahrenswert von 9.000 € rund 360 €. Die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen für einen Anwalt im gleichen Fall bei ungefähr 540 bis 700 €. Zusammen kommen Sie bei 3.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen auf ca. 900 bis 1.200 € Gesamtkosten – das ist oft weniger als erwartet.

Bei 4.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen – also einem Verfahrenswert von 12.000 € – liegen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 1.200 und 1.600 €. Immer noch überschaubar, wenn man bedenkt, was auf dem Spiel steht und welche Sicherheit ein rechtskräftiges Scheidungsurteil bringt.

Warum ist die einvernehmliche Scheidung günstiger?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite einen Anwalt. Das bedeutet: Die Anwaltsgebühren fallen nur einmal an, nicht doppelt. Bei einer streitigen Scheidung hat jede Seite ihren eigenen Anwalt – die Kosten verdoppeln sich mindestens, oft kommen noch Gutachterkosten und weitere Gebühren hinzu.

Das allein ist für viele Menschen Grund genug, einen einvernehmlichen Weg zu suchen – auch wenn nicht alles von Anfang an klar ist.

Verfahrenskostenhilfe – wenn das Geld fehlt

Wer das Verfahren finanziell nicht stemmen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe). Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise – abhängig vom Einkommen und Vermögen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, und ich helfe Ihnen dabei.

Wichtig zu wissen: Verfahrenskostenhilfe ist keine Schande. Sie ist ein Rechtsinstrument, das genau für diese Situation geschaffen wurde. Wer wenig verdient, soll trotzdem zu seinem Recht kommen.

Mein Versprechen

Keine bösen Überraschungen bei den Kosten

Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt. Punkt.

Transparente Kosten

Ich erkläre Ihnen im Erstgespräch, mit welchen Kosten Sie konkret rechnen müssen – keine versteckten Posten, keine Überraschungen hinterher.

Keine versteckten Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Was ich berechne, ist gesetzlich geregelt und nachvollziehbar – kein Stundenhonorar, keine Extras.

Bei Bedarf Verfahrenskostenhilfe

Wer die Kosten nicht alleine tragen kann, bekommt Unterstützung vom Staat. Ich helfe Ihnen beim Antrag und prüfe, ob und in welchem Umfang Sie Anspruch haben.

Beispielrechnung

Was kostet meine Scheidung konkret?

Diese Übersicht zeigt typische Kosten bei der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt. Alle Angaben sind Richtwerte.

Verfahrenswert
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Gesamt (ca.)
9.000 €
ca. 360 €
ca. 540–700 €
ca. 900–1.060 €
13.500 €
ca. 504 €
ca. 750–950 €
ca. 1.250–1.450 €
18.000 €
ca. 648 €
ca. 960–1.200 €
ca. 1.600–1.850 €
Alle Angaben ohne Gewähr. Grundlage ist die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt. Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. auf Anwaltsgebühren.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Scheidungskosten

Was Menschen rund um die Kosten ihrer Scheidung am häufigsten fragen – klar und direkt beantwortet.

Der Verfahrenswert ist die Berechnungsgrundlage für alle Kosten im Scheidungsverfahren. Er wird in der Regel aus dem dreifachen gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute errechnet. Wenn Sie zusammen 3.000 € netto verdienen, beträgt der Verfahrenswert 9.000 €. Hat einer der Partner erhebliches Vermögen – in der Regel mehr als 30.000 € netto nach Abzug der Schulden – erhöht sich der Verfahrenswert entsprechend. Ich berechne den Wert für Sie im Erstgespräch konkret.
Nein – zumindest nicht bei einer einvernehmlichen Scheidung. Hier reicht es, wenn eine Seite einen Anwalt beauftragt. Die andere Seite stimmt der Scheidung beim Gerichtstermin einfach zu. Das ist der häufigste und kostengünstigste Weg. Bei einer streitigen Scheidung braucht jede Seite einen eigenen Anwalt – das verdoppelt die Kosten und verlängert das Verfahren erheblich.
Wenn Ihr Partner ebenfalls einen Anwalt einschaltet, gelten dieselben gesetzlichen Gebühren – die Kosten verdoppeln sich also in etwa. Der zweite Anwalt berechnet genauso wie ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, abhängig vom Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert von 9.000 € können die Gesamtkosten dann schnell auf 1.800 bis 2.400 € ansteigen. Natürlich ist das trotzdem möglich – aber für eine einvernehmliche Scheidung meist nicht nötig.
Ja. Wer die Kosten des Verfahrens nicht aus eigener Tasche zahlen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das ist die frühere Prozesskostenhilfe – der Staat übernimmt die Kosten ganz oder teilweise, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und die Scheidung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, und ich unterstütze Sie dabei. Sprechen Sie mich im Erstgespräch einfach darauf an.
Früher konnten Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Das hat sich geändert: Seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Jahr 2013 ist das nur noch sehr eingeschränkt möglich. In der Regel sind Scheidungskosten heute nicht mehr steuerlich absetzbar – mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel wenn es um den Unterhalt geht. Ich empfehle dazu eine Beratung bei einem Steuerberater, der Ihre konkrete Situation einschätzen kann.
Ihr nächster Schritt

Wissen, was auf Sie zukommt – kostenlos

Ich nenne Ihnen im Erstgespräch konkrete Zahlen für Ihre Situation. Keine Schätzungen, keine Ausweichformulierungen. Sie wissen danach, was Ihre Scheidung kostet – und wie Sie sie angehen können.

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