Ratgeber

Scheidung ohne Anwalt – die ehrliche Antwort

Viele fragen das. Und ich beantworte es direkt: In Deutschland ist die Scheidung ohne Anwalt nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt beim Familiengericht gestellt werden. Aber – und das ist die gute Nachricht – das muss nicht teuer sein.

Die Rechtslage – ehrlich erklärt

Ich sage es Ihnen lieber gleich, bevor Sie irgendwo anders suchen: In Deutschland gibt es beim Familiengericht einen sogenannten Anwaltszwang. Das ist in § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) so geregelt. Kein Gericht nimmt einen Scheidungsantrag an, der nicht von einem Rechtsanwalt eingereicht wurde.

Das ist keine Erfindung von Anwälten – das ist geltendes Recht. Und ich finde: Es ist gut, das klar zu sagen, statt um den heißen Brei herumzureden.

Was macht der Anwalt eigentlich?

Bei einer unkomplizierten Scheidung ist die Rolle des Anwalts überschaubar – und das ist auch gut so. Ich stelle den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht, führe die gesamte schriftliche Kommunikation mit dem Gericht und begleite Sie zum Gerichtstermin. Das war's. Kein Aktenberg, keine wochenlangen Beratungsgespräche.

Nur EINE Seite braucht einen Anwalt

Das ist der Punkt, den die meisten nicht wissen – und der alles verändert: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur eine Seite anwaltlich vertreten sein. Ihr Partner braucht keinen eigenen Anwalt. Er muss lediglich dem Scheidungsantrag zustimmen und zum Gerichtstermin erscheinen. Das ist alles.

Das bedeutet: Die Kosten teilen sich nicht auf zwei Anwälte auf. Sie bezahlen nur einen – und der Rest läuft über mich.

Was „günstig" bei einer Scheidung wirklich bedeutet

Anwälte können in Deutschland bei Scheidungen keine Stundensätze verlangen, die ins Unendliche steigen. Die Vergütung richtet sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen berechnet. Das heißt: Die Kosten sind vorhersehbar. Kein böses Erwachen am Ende.

Wann lohnt sich ein zweiter Anwalt?

Wenn die Scheidung streitig wird – also wenn es Streit über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder das gemeinsame Haus gibt – dann ist es ratsam, dass beide Seiten anwaltlich vertreten sind. Nicht weil das so vorgeschrieben ist, sondern weil Sie dann jemanden haben, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Das bin dann nicht mehr ich für beide – dann braucht Ihr Partner eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt.

Was ist mit Scheidungs-Apps und Online-Diensten?

Die gibt es. Und manche sind sogar seriös. Aber: Hinter jedem seriösen Online-Dienst steckt ein echter Rechtsanwalt oder eine echte Rechtsanwältin. Das ist gesetzlich nicht anders möglich. Die App hilft Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen – den Scheidungsantrag stellt am Ende trotzdem ein Anwalt. Schauen Sie immer, wer da wirklich dahintersteht.

Das Wichtigste auf einen Blick

Was das für Sie bedeutet

Die Anwaltspflicht ist keine Schikane. Sie schützt beide Seiten – und bei richtiger Planung hält sie die Kosten überschaubar.

Anwaltspflicht existiert – aber das ist kein Problem

§ 114 FamFG schreibt es vor. Ohne Anwalt geht es nicht. Aber mit dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite ist das kein Hindernis, sondern einfach der Weg, der funktioniert.

Nur ein Anwalt bei Einvernehmen – das spart erheblich

Wenn beide die Scheidung wollen und es keine großen Streitpunkte gibt, übernehme ich alles. Ihr Partner braucht keinen eigenen Anwalt. Das halbiert die Kosten – und macht den Prozess einfacher für alle.

Ich erkläre, was Sie wirklich brauchen – ohne Überraschungen

Kein Pauschalpaket, das mehr enthält als nötig. Im Erstgespräch höre ich Ihnen zu, erkläre Ihre Situation und sage Ihnen genau, was auf Sie zukommt. Damit Sie entscheiden können – informiert und ohne Druck.

Die gute Nachricht

Die Anwaltspflicht klingt wie eine Hürde. Ist sie aber nicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung übernehme ich die komplette Kommunikation mit dem Gericht. Sie kommen nur einmal zum Gerichtstermin – und der dauert etwa 15 Minuten. Den Rest erledige ich. Sie kümmern sich um das Neue. Ich kümmere mich um den Papierkram.

Häufige Fragen

Fragen zur Scheidung ohne Anwalt

Was Menschen suchen, wenn sie „Scheidung ohne Anwalt" googeln – und was wirklich dahintersteckt.

Das ist gesetzlich so geregelt. Beim Familiengericht gilt der sogenannte Anwaltszwang – verankert in § 114 FamFG. Hintergrund: Eine Scheidung ist ein Einschnitt ins Leben beider Menschen, und der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass beide Seiten verstehen, was sie tun. Ob man das gut findet oder nicht – daran vorbei führt kein Weg. Kein Familiengericht nimmt einen Scheidungsantrag ohne Anwalt an.
Nein – bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt auf einer Seite. Ich übernehme die Vertretung für Sie, stelle den Antrag und begleite Sie durch den Prozess. Ihr Partner muss dem Antrag lediglich zustimmen und zum Gerichtstermin erscheinen. Einen eigenen Anwalt braucht er oder sie dabei nicht. Das spart erheblich – und ist der häufigste Weg bei unkomplizierten Scheidungen.
Die Anwaltskosten richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Verfahrenswert, der aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Partner berechnet wird. Bei einem niedrigen gemeinsamen Einkommen liegen die reinen Anwaltskosten oft zwischen 400 und 800 Euro. Dazu kommen die Gerichtskosten. Ich nenne Ihnen im Erstgespräch einen konkreten Betrag für Ihre Situation – ohne Überraschungen hinterher.
Ja. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Beauftragung auf das Nötigste beschränkt werden: Scheidungsantrag stellen, Kommunikation mit dem Gericht, Gerichtstermin begleiten. Keine ausufernden Beratungsgespräche, keine stundenlangen Abwägungen – wenn Ihre Situation klar ist und Sie sich einig sind, dann ist auch mein Aufwand überschaubar. Und das spiegelt sich im Preis wider.
Seriöse Online-Scheidungsportale arbeiten immer mit echten Rechtsanwälten zusammen. Ohne geht es rechtlich nicht. Was diese Portale tun: Sie vereinfachen die Dateneingabe und machen den Prozess übersichtlicher. Am Ende reicht ein echter Anwalt den Antrag ein – der im Hintergrund des Portals sitzt. Prüfen Sie immer, wer hinter einem solchen Angebot steckt, wer Sie rechtlich vertritt und wo der Anwalt ansässig ist. Günstig ist gut – aber Ihre Scheidung ist kein Schnäppchen, dem Sie hinterherjagen sollten.
Ihr nächster Schritt

Schreiben Sie mir – ich erkläre alles

Viele Fragen lösen sich im ersten Gespräch. Das ist kostenlos, unverbindlich – und ich höre Ihnen wirklich zu.

0711 674 100 44 Nachricht schreiben