Die Rechtslage – ehrlich erklärt
Ich sage es Ihnen lieber gleich, bevor Sie irgendwo anders suchen: In Deutschland gibt es beim Familiengericht einen sogenannten Anwaltszwang. Das ist in § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) so geregelt. Kein Gericht nimmt einen Scheidungsantrag an, der nicht von einem Rechtsanwalt eingereicht wurde.
Das ist keine Erfindung von Anwälten – das ist geltendes Recht. Und ich finde: Es ist gut, das klar zu sagen, statt um den heißen Brei herumzureden.
Was macht der Anwalt eigentlich?
Bei einer unkomplizierten Scheidung ist die Rolle des Anwalts überschaubar – und das ist auch gut so. Ich stelle den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht, führe die gesamte schriftliche Kommunikation mit dem Gericht und begleite Sie zum Gerichtstermin. Das war's. Kein Aktenberg, keine wochenlangen Beratungsgespräche.
Nur EINE Seite braucht einen Anwalt
Das ist der Punkt, den die meisten nicht wissen – und der alles verändert: Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur eine Seite anwaltlich vertreten sein. Ihr Partner braucht keinen eigenen Anwalt. Er muss lediglich dem Scheidungsantrag zustimmen und zum Gerichtstermin erscheinen. Das ist alles.
Das bedeutet: Die Kosten teilen sich nicht auf zwei Anwälte auf. Sie bezahlen nur einen – und der Rest läuft über mich.
Was „günstig" bei einer Scheidung wirklich bedeutet
Anwälte können in Deutschland bei Scheidungen keine Stundensätze verlangen, die ins Unendliche steigen. Die Vergütung richtet sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Verfahrenswert, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen berechnet. Das heißt: Die Kosten sind vorhersehbar. Kein böses Erwachen am Ende.
Wann lohnt sich ein zweiter Anwalt?
Wenn die Scheidung streitig wird – also wenn es Streit über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder das gemeinsame Haus gibt – dann ist es ratsam, dass beide Seiten anwaltlich vertreten sind. Nicht weil das so vorgeschrieben ist, sondern weil Sie dann jemanden haben, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Das bin dann nicht mehr ich für beide – dann braucht Ihr Partner eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt.
Was ist mit Scheidungs-Apps und Online-Diensten?
Die gibt es. Und manche sind sogar seriös. Aber: Hinter jedem seriösen Online-Dienst steckt ein echter Rechtsanwalt oder eine echte Rechtsanwältin. Das ist gesetzlich nicht anders möglich. Die App hilft Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen – den Scheidungsantrag stellt am Ende trotzdem ein Anwalt. Schauen Sie immer, wer da wirklich dahintersteht.