Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen beide Partner die Ehe beenden – und sind sich darüber einig. Das klingt simpel, macht aber einen enormen Unterschied. Denn wer sich einig ist, braucht keine zwei Anwälte, keinen langen Gerichtsstreit und keine nervenaufreibenden Verhandlungen.
Anders sieht es bei der streitigen Scheidung aus: Wenn ein Partner nicht scheiden will oder wenn grundlegende Fragen – etwa Unterhalt oder das Sorgerecht – nicht geklärt werden können, wird das Verfahren komplizierter, teurer und dauert länger. Das muss nicht sein, wenn beide Seiten an einem Strang ziehen.
Was brauchen Sie für die einvernehmliche Scheidung?
Drei Dinge entscheiden darüber, ob Sie die einvernehmliche Scheidung wählen können:
Das Trennungsjahr: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das heißt nicht zwingend, dass Sie in verschiedenen Wohnungen leben müssen. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist anerkannt – solange Sie keine gemeinsame Haushaltsführung mehr haben.
Das Einvernehmen: Beide Partner wollen geschieden werden. Kein Druck, keine Drohungen – nur die gemeinsame Entscheidung, dass die Ehe beendet ist.
Nur ein Anwalt nötig: Das ist einer der größten Vorteile. Bei der einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite anwaltliche Vertretung. Die andere Seite kann – muss aber nicht – ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen. Das spart Geld und vereinfacht den Ablauf erheblich.
Die Vorteile auf einen Blick
Günstiger, schneller und ohne Rosenkrieg – die einvernehmliche Scheidung schont Nerven und Geldbeutel. Weil nur ein Anwalt notwendig ist, fallen die Anwaltskosten nur einmal an. Weil kein Streit besteht, läuft das Gericht zügig ab. Und weil beide Seiten zusammenarbeiten, bleibt die Kommunikation – gerade wenn Kinder da sind – deutlich entspannter.
Was, wenn wir uns nicht über alles einig sind?
Das passiert häufiger als man denkt – und es ist kein Hindernis. Für die einvernehmliche Scheidung müssen Sie sich nur über die Scheidung selbst einig sein. Fragen rund um Unterhalt, gemeinsames Vermögen oder den Umgang mit den Kindern können parallel geklärt werden – entweder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung oder getrennt davon.
Ich bespreche mit Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrer Situation sinnvoll ist. Manchmal lohnt es sich, einzelne Punkte vorher schriftlich zu regeln. Manchmal kann man sie auch offenlassen und später angehen. Das hängt vom Einzelfall ab – und genau deshalb ist ein persönliches Gespräch so wichtig.