Ratgeber

Einvernehmliche Scheidung – wenn beide Seiten denselben Weg gehen

Wenn beide Partner sich einig sind, dass die Ehe beendet werden soll, ist der Weg zur Scheidung deutlich kürzer – und deutlich günstiger. Ich zeige Ihnen, was das konkret bedeutet und was Sie dafür brauchen.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen beide Partner die Ehe beenden – und sind sich darüber einig. Das klingt simpel, macht aber einen enormen Unterschied. Denn wer sich einig ist, braucht keine zwei Anwälte, keinen langen Gerichtsstreit und keine nervenaufreibenden Verhandlungen.

Anders sieht es bei der streitigen Scheidung aus: Wenn ein Partner nicht scheiden will oder wenn grundlegende Fragen – etwa Unterhalt oder das Sorgerecht – nicht geklärt werden können, wird das Verfahren komplizierter, teurer und dauert länger. Das muss nicht sein, wenn beide Seiten an einem Strang ziehen.

Was brauchen Sie für die einvernehmliche Scheidung?

Drei Dinge entscheiden darüber, ob Sie die einvernehmliche Scheidung wählen können:

Das Trennungsjahr: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das heißt nicht zwingend, dass Sie in verschiedenen Wohnungen leben müssen. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist anerkannt – solange Sie keine gemeinsame Haushaltsführung mehr haben.

Das Einvernehmen: Beide Partner wollen geschieden werden. Kein Druck, keine Drohungen – nur die gemeinsame Entscheidung, dass die Ehe beendet ist.

Nur ein Anwalt nötig: Das ist einer der größten Vorteile. Bei der einvernehmlichen Scheidung braucht nur eine Seite anwaltliche Vertretung. Die andere Seite kann – muss aber nicht – ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen. Das spart Geld und vereinfacht den Ablauf erheblich.

Die Vorteile auf einen Blick

Günstiger, schneller und ohne Rosenkrieg – die einvernehmliche Scheidung schont Nerven und Geldbeutel. Weil nur ein Anwalt notwendig ist, fallen die Anwaltskosten nur einmal an. Weil kein Streit besteht, läuft das Gericht zügig ab. Und weil beide Seiten zusammenarbeiten, bleibt die Kommunikation – gerade wenn Kinder da sind – deutlich entspannter.

Was, wenn wir uns nicht über alles einig sind?

Das passiert häufiger als man denkt – und es ist kein Hindernis. Für die einvernehmliche Scheidung müssen Sie sich nur über die Scheidung selbst einig sein. Fragen rund um Unterhalt, gemeinsames Vermögen oder den Umgang mit den Kindern können parallel geklärt werden – entweder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung oder getrennt davon.

Ich bespreche mit Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrer Situation sinnvoll ist. Manchmal lohnt es sich, einzelne Punkte vorher schriftlich zu regeln. Manchmal kann man sie auch offenlassen und später angehen. Das hängt vom Einzelfall ab – und genau deshalb ist ein persönliches Gespräch so wichtig.

Ihre Vorteile

Warum die einvernehmliche Scheidung die bessere Wahl ist

Wenn beide Seiten mitmachen, gewinnen beide – an Zeit, Geld und Nerven.

Nur ein Anwalt

Ich übernehme die anwaltliche Vertretung für Sie. Ihr Partner braucht keinen eigenen Anwalt zu beauftragen – das spart deutlich Kosten und vereinfacht den gesamten Ablauf.

Schneller Ablauf

Nach Einreichung des Antrags beim Familiengericht dauert es oft nur 4 bis 12 Wochen bis zum Termin. Kein langwieriges Hin und Her, keine verzögerten Verhandlungen.

Faire Lösung

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass eine Seite benachteiligt wird. Im Gegenteil: Wer gemeinsam entscheidet, kommt meistens zu einer Lösung, mit der beide gut leben können.

Schritt für Schritt

So läuft Ihre einvernehmliche Scheidung ab

Von Ihrer ersten Nachricht bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss – ich begleite Sie durch jeden dieser vier Schritte.

Kontakt

Sie schreiben mir oder rufen an – ich melde mich persönlich innerhalb von 24 Stunden. Keine Warteschleife, kein Callcenter.

Erstgespräch

Kostenlos, telefonisch oder per Videocall – wir klären alle Fragen zu Ihrer Situation. Ich nehme mir Zeit für Sie. Ohne Druck und ohne Uhr.

Unterlagen

Sie senden mir Ihre Dokumente digital zu – Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, ggf. Renteninformationen. Ich erkläre genau, was benötigt wird.

Gerichtstermin

Ich reiche den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Der Gerichtstermin folgt in 4–12 Wochen – kurz, klar und von mir vorbereitet.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung

Was Menschen in Ihrer Situation am häufigsten wissen möchten – ehrlich und verständlich beantwortet.

Nein. Das ist einer der schönsten Vorteile der einvernehmlichen Scheidung. Ich vertrete Sie – und Ihr Partner muss keinen eigenen Anwalt einschalten. Er oder sie stimmt der Scheidung beim Gerichtstermin einfach zu. Das spart erhebliche Kosten und macht den Ablauf deutlich schlanker. Wer möchte, kann natürlich trotzdem einen eigenen Anwalt hinzuziehen – nötig ist es aber nicht.
Rechtlich gesehen ist eine Online-Scheidung immer auch eine einvernehmliche Scheidung. Der Unterschied liegt nur im Kanal: Bei der Online-Scheidung läuft alles digital ab – Unterlagen einreichen, Absprachen treffen, Antrag stellen. Das Verfahren selbst, die Voraussetzungen und die Kosten sind identisch. Die Online-Scheidung ist also quasi die digitale Form der einvernehmlichen Scheidung.
Das ist kein Problem. Für die einvernehmliche Scheidung müssen Sie sich nur darüber einig sein, dass die Ehe beendet wird. Offene Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Kinderregelungen können getrennt davon geregelt werden – entweder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung oder im Nachgang. Ich helfe Ihnen, den richtigen Weg für Ihre Situation zu finden.
Nach Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht dauert es in der Regel 4 bis 12 Wochen bis zum Gerichtstermin – je nach Auslastung des zuständigen Gerichts. Bei vollständig vorliegenden Unterlagen und einvernehmlicher Scheidung geht es erfahrungsgemäß deutlich schneller als bei strittigen Verfahren, die sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen können.
Ja – und das ist oft die klügste Entscheidung. In einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung legen Sie gemeinsam fest, was mit Unterhalt, Vermögen, Immobilien oder dem Hausrat passiert. Das Dokument hat rechtliche Bindungswirkung und schafft klare Verhältnisse für beide Seiten. Ich berate Sie gerne dazu, was sinnvoll zu regeln ist – und was Sie auch ohne Vertrag klären können.
Ihr nächster Schritt

Sprechen Sie mit mir – kostenlos und unverbindlich

Sie müssen jetzt keine Entscheidung treffen. Aber Sie können sich heute Klarheit verschaffen. Ein kurzes Gespräch zeigt Ihnen, ob die einvernehmliche Scheidung für Sie der richtige Weg ist – und was als nächstes zu tun wäre.

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